Eltern

Elterninfos

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Extreme Witterungsverhältnisse

Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich Sie als Sorgeberechtigte am Morgen, ob der Schulweg für Ihr Kind zumutbar ist. Die Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten Sie sich als Eltern ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse informieren und dann abwägend entscheiden. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule informiert und eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden. Wenn generell Unterricht stattgefunden hat, ist der versäumte Stoff nachzuarbeiten.

Grundschüler müssen bei Nichterscheinen des Busses lediglich 15 Minuten an der Haltestelle warten. Anschließend können sie nach Hause zurückkehren. In diesem Fall sind die Eltern nicht verpflichtet, die Kinder extra zu fahren.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Ihre Kinder bei (z.B. witterungsbedingten) Fahrausfällen unter der Aufsicht des Fahrerpersonals im Bus verbleiben müssen, bis Hilfe eintrifft oder eine Weiterfahrt möglich ist.

Falls der Fahrausfall unmittelbar in der Nähe einer geschlossenen Ortschaft ist, kann der Fahrer die Kinder in den Ort führen und dort die erforderlichen Maßnahmen einleiten.

Der Fahrer verweilt grundsätzlich bei den Kindern, bis Hilfe eintrifft.

Diese Richtlinie gilt als Leitfaden für den Fahrer, der aber seine Entscheidung auf jeden Einzelfall abstimmen muss. Das oberste Gebot ist hierbei die größtmögliche Sicherheit der Fahrgäste.

Bitte sensibilisieren Sie Ihre Kinder dahingehend, dass sie den Anweisungen des Fahrers folgen sollen.

Auf der Internetseite www.orn-online.de finden sie tagesaktuelle Informationen. Bitte beachten Sie aber, dass es dennoch jederzeit sein kann, dass der Bus nicht kommt. Besprechen Sie daher mit Ihrem Kind eine Alternativmöglichkeit, wohin es gehen kann, sollten Sie nicht daheim sein. Denken Sie immer daran, dass Sie als Eltern in diesem Fall aufsichtspflichtig sind.

Beurlaubung

Da immer wieder um Beurlaubung vor und im Anschluss an die Ferien gebeten wird, möchten wir auf die rechtlichen Regelungen der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen in Rheinland-Pfalz hinweisen:

§ 23 Beurlaubung, schulfreie Tage

(1) Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigen Gründen erfolgen. Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren.

(2) Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt der jeweilige Lehrer; bis zu drei Urlaubstagen beurlaubt der Klassenlehrer, in anderen Fällen der Schulleiter.

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden. Die Schulleitung ist sogar berechtigt, nach Prüfung des Einzelfalles gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

 

Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung diese Regelungen!

 

Elternmithilfe

Im Interesse einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit und zum Wohle Ihrer Kinder bitten wir Sie, Elternabende zu besuchen und von Gesprächsmöglichkeiten rege Gebrauch zu machen. Sprechen Sie Fragen, Sorgen und Problem offen an und halten Sie regelmäßigen Kontakt zu den Klassenlehrern. Sie sind Ihre ersten Ansprechpartner und nehmen sich gerne Zeit.

Elternbriefe finden Sie in der Spannmappe Ihres Kindes. Bitte kontrollieren Sie diese täglich.

Bitte teilen Sie jegliche Änderungen der Notfallnummern der Klassenleitung mit. So können wir gewährleisten, dass wir Sie in dringlichen Fällen erreichen können.

 

Sollte Ihr Kind Medikamente während der Unterrichtszeit einnehmen müssen (auch im Fall von Allergien bei Insektenstichen, Asthmaanfällen usw.), so ist es dringend erforderlich, dass Sie uns eine ärztliche Einnahmeverordnung (beim Arzt kostenfrei zu erhalten) vorlegen. Wir sind ansonsten nicht berechtigt, diese Medikamente zu verabreichen. Auch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir dann eine Vereinbarung über medizinische Hilfsleistungen abschließen. Bitte wenden Sie sich an die Klassenlehrer.

Sportunterricht

Tragen Sie Sorge dafür, dass Ihr Kind Sportkleidung dabei hat. Ohne Sportkleidung kann es nicht am Sportunterricht teilnehmen. Bitte erinnern Sie Ihre Kinder auch regelmäßig daran, ihren Sportbeutel mit nach Hause zu bringen, damit die Kleidung gewaschen werden kann. Außerdem achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind an Sporttagen keinen Schmuck trägt. Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, bitten wir um Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung. Schul- bzw. Sportunfälle müssen von der Schule gemeldet werden. Teilen Sie als Eltern dem behandelnden Arzt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

Krankheit

Im Krankheitsfall entschuldigen Sie Ihr Kind bitte vor Unterrichtsbeginn. Sollten wir Ihren Anruf nicht entgegennehmen können, hinterlassen Sie bitte eine kurze Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Geben Sie zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung (spätestens 3 Tage nach Wiedererscheinen Ihres Kindes) beim Klassenlehrer ab. Rufen Sie ebenfalls an, sollte Ihr Kind verschlafen oder den Bus verpasst haben.

Sollte in einer Klasse Läuseverdacht bestehen, werden die Kinder der betroffenen Klasse einen Elternbrief erhalten. Bitte kontrollieren Sie dann die Köpfe Ihrer Kinder, füllen den unteren Abschnitt des Briefes aus und geben Sie ihn umgehend an die Klassenleitung zurück. Wenn Ihr Kind von Läusen betroffen ist, melden Sie dies sofort der Klassenleitung. Schicken Sie Ihr Kind erst dann wieder zum Unterricht, wenn der Arzt einen Behandlungserfolg schriftlich bestätigt hat und Sie diesen in der Schule vorlegen können. Würden innerhalb der nächsten drei Wochen bei einem schon vorher betroffenen Kind erneut Läuse festgestellt, sind wir als Schule verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden.

Die Schule muss umgehend davon unterrichtet werden, wenn folgende Krankheiten auftreten: Mumps, Masern, Windpocken, Röteln und Ringelröteln. Auch hier setzt ein Attest des behandelnden Arztes die Schule davon in Kenntnis, dass das Kind wieder gesund ist.

Schulhof

Der Schulhof darf nicht mit dem PKW befahren werden, damit die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden kann.

Fundgrube

Verlorene Kleidungsstücke oder Schulsachen werden von uns aufbewahrt. Bitte schauen Sie in der Fundgrube, einem Schränkchen in der Eingangshalle, nach. Kleidungsstücke, die keinen Besitzer finden, werden von uns am Ende des Schuljahres bei einer sozialen Einrichtung abgegeben.

Schülerbeförderung

Informationen der Kreisverwaltung zur Schülerbeförderung.

Die Fahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im ÖPNV-Bus verweigert werden kann. Es sollte aber immer nur das jeweilige Monatskärtchen mitgeführt werden.Die Fahrkarte darf nicht laminiert werden.Bei Umzug oder Schulwechsel sind die restlichen Fahrkarten unverzüglich bei der Schule oder direkt an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Soweit dies verspätet oder nicht erfolgt, sind die dem Landkreis dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.

Bei Verlust einer Monatskarte erfolgt pro Schuljahr ein einmaliger kostenfreier Ersatz. Bei Verlust des kompletten Fahrkartenblockes erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr beim Verkehrsträger (ORN) pro Schuljahr ein einmaliger Ersatz.

1aFrau Hien-Gümüs
Herr Weirich
1bFrau Fahrenholz
Frau Lampe
2aFrau Müller
Frau Dahlheimer
2bFrau Molz
Frau Haus
3aHerr Sicuranza
Frau Pöhlmann
3bHerr Winkler
Frau Gagel
4Frau Müller
Frau Neumann

Die Ferientermine für dieses Schuljahr:

Herbstferien:17.10.2022 - 31.10.2022
Weihnachtsferien: 23.12.2022 - 02.01.2023
Osterferien03.04.2023 - 06.04.2023
Pfingstferien30.05.2023 - 07.06.2023
Sommerferien24.07.2023 - 01.09.2023

Bewegliche Ferientage:

16.02.2023Donnerstag vor Fasching
17.02.2023Freitag vor Fasching
20.02.2023Rosenmontag
21.02.2022Faschingsdienstag
19.05.2023Brückentag nach Christi Himmelfahrt
09.06.2023Brückentag nach Fronleichnam

Schulinterne Termine:

16.07.2022Kommunaler Freiwilligentag
"Unser Schulhof soll schöner werden!"